Das Böllerschießen (auch Prangerschießen genannt) an sich ist eine Tradition, die bis in das 15. Jahrhundert zurückzuführen ist.
Nachweislich diente das Böllern aus Aberglauben zum Lärm erzeugen, um böse Geister und Dämonen zu vertreiben. Auch sollte es die Lebensfreude zum Ausdruck bringen wenn Taufen, Geburtstage oder Hochzeiten anstanden. Zum anderen wird auch bei Schützenfesten und bei Beerdigungen von Kriegsveteranen und langjährigen Vereinsmitgliedern in Schützen- und Veteranenvereinen geschossen, sowie Ehrensalut für hohe Gäste bei Veranstaltungen.
Beim Schießen kann nach den Anlässen unterschieden werden, bei denen einerseits nur wenige einzelne Schützen, andererseits auch mehrere Hundert an sogenannten Böllerschützentreffen auftreten können.
Es wird dabei nach bestimmten Reihenfolgen geschossen, die der Schützenmeister vorgibt
Standböller, Böllerkanonen, Handböller und Schaftböller kommen in der heutigen Zeit überwiegend als Böllergeräte zum Einsatz.
Man spricht von Geräten und nicht von Waffen, weil kein „Geschoss durch den Lauf getrieben“ wird, weshalb sie auch nur in einem Punkt dem Waffengesetz unterliegen.